Montag, Oktober 31, 2011


Aus dem heutigen Tages-Anzeiger

Kennen Sie, sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, den Begriff "öffentliche Luftsäule"? Nicht, dann sollten Sie unbedingt weiterlesen. Viel Vergnügen!

Die teure Zürcher Luft

Die Gesellschaft zur Constaffel hat ihrem Sitz eine neue Fassade verpasst. Für den Schriftzug muss sie jährlich 214 Franken zahlen, denn er ragt in die «öffentliche Luftsäule».
Kostspieliger Schriftzug: Für die Schrift muss der Eigentümer zahlen, für die Geranien nicht.

Kostspieliger Schriftzug: Für die Schrift muss der Eigentümer zahlen, für die Geranien nicht.
Bild: Wikimedia/Roland zh


Das Haus zum Rüden, der Sitz der Gesellschaft zur Constaffel, hat ein neues Gesicht erhalten. Dazu gehört auch ein neuer Schriftzug an der Fassade, der auf Restaurant und Bar hinweist. Die Bauherren mussten aber feststellen, dass aus einer Beschriftung ohne Bewilligung nichts wird. Das Hochbaudepartement der Stadt verlangt nämlich ein Gesuch und eine genaue Darstellung des Projektes.

Laut «NNZ am Sonntag» (Artikel online nicht verfügbar) ragt der Schriftzug drei Zentimeter von der Wand ins Freie – in den öffentlichen Raum also. Und das will die Stadt bezahlt sehen, denn die öffentliche Luftsäule darf nur nutzen, wer eine Gebühr entrichtet. Das verlangen die Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund aus dem Jahr 2008.

Geranien sind gratis

Das Regelwerk besagt, dass beispielsweise Blumentöpfe, die temporär einen Sims zieren, unentgeltlich sind, nicht so aber Gegenstände, die permanent die öffentliche Luftsäule nutzen. Für die Eigentümer des Haus zum Rüden bedeutet das einen Betrag von jährlich 214 Franken. 2010 bewilligte die Stadt 196 solcher Gesuche und nahm damit über 1,2 Millionen Franken ein. Diese Zahl nennt Urs Spinner, Sekretär des Hochbaudepartementes, gegenüber der «NZZ am Sonntag».

Genehmigungspflichtig sind nicht nur Megaposter, Gebäudebeschriftungen und Reklameanlagen, sondern auch Klebefolien, die von aussen an Schaufenstern angebracht sind – auch sie beanspruchen die öffentliche Luftsäule. Spinner begründet die Vorschrift mit dem Prinzip, dass der öffentliche Grund allen gehöre. Wer ihn übermässig für seine privaten Zwecke nutze, müsse dafür bezahlen.


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